Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für fotografische Dienstleistungen von Stefans Point Of View
Präambel
Mir ist eine vertrauensvolle, transparente und faire Zusammenarbeit besonders wichtig. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schaffen einen klaren Rahmen für unsere Zusammenarbeit und regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen meinen Auftraggebern und mir als Fotograf.
Mein Ziel ist es, eure besonderen Momente authentisch, hochwertig und mit größter Sorgfalt festzuhalten. Gleichzeitig sollen diese AGB dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und bereits vor Vertragsabschluss Klarheit über den Ablauf unserer Zusammenarbeit zu schaffen.
Viele Regelungen beruhen auf langjähriger Erfahrung und dienen nicht der Benachteiligung einer Vertragspartei, sondern einem fairen und respektvollen Umgang miteinander.
I. Geltungsbereich
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Stefan Bröker – Stefans Point Of View (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber über fotografische Dienstleistungen.
Sie gelten insbesondere für:
- Hochzeitsreportagen
- Eventfotografie
- Businessfotografie
- Portraitfotografie
- Familienfotografie
- Paarshootings
- Save-the-Date-Shootings
- After-Wedding-Shootings
- sowie alle weiteren fotografischen Dienstleistungen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Mit Annahme des Angebots, der schriftlichen oder elektronischen Auftragserteilung oder spätestens mit Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
2. Verbraucher und Unternehmer
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich ausschließlich für eine dieser Personengruppen gelten.
3. Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (§ 126b BGB), sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
II. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
1. Vertragsschluss
Die Präsentation von Leistungen, Fotopaketen und Preisen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Nach einem persönlichen Gespräch, Telefonat oder Online-Meeting erhält der Auftraggeber ein individuelles Angebot oder bucht eines der angebotenen Fotopakete.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt oder der Fotograf die Buchung schriftlich oder in Textform bestätigt.
2. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus
• dem angenommenen Angebot,
• der Auftragsbestätigung,
• dem abgeschlossenen Vertrag,
• den individuell vereinbarten Zusatzleistungen sowie
• diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Leistungsbeschreibungen auf der Website dienen der allgemeinen Information und können durch individuelle Vereinbarungen ergänzt oder angepasst werden.
3. Leistungsänderungen
Wünsche des Auftraggebers, die nach Vertragsschluss zu einer Änderung oder Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs führen, bedürfen der Zustimmung des Fotografen.
Zusätzliche Leistungen werden nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste oder nach individueller Vereinbarung berechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Hierzu gehören insbesondere
• Zeitpläne,
• Adressen,
• Ansprechpartner,
• gewünschte Gruppenkonstellationen,
• Genehmigungen für Fotoaufnahmen,
• bestehende Fotografierverbote sowie
• sonstige Informationen, die für einen reibungslosen Ablauf erforderlich sind.
Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die aufgrund fehlender oder verspäteter Informationen entstehen, hat der Fotograf nicht zu vertreten.
III. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Urheberrecht
Sämtliche im Rahmen des Auftrags entstandenen Fotografien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).
2. Nutzungsrecht für Privatkunden
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke. Dieses umfasst insbesondere
• das Speichern,
• das Anfertigen von Fotoabzügen,
• die Erstellung privater Fotobücher,
• die Weitergabe innerhalb der Familie und des Freundeskreises,
• die Veröffentlichung auf privaten Webseiten sowie
• die Nutzung in privaten Social-Media-Profilen.
Eine Bearbeitung der Bilder, insbesondere durch Filter, KI-Anwendungen oder sonstige Veränderungen, ist nur zulässig, sofern dadurch der Charakter der Aufnahme nicht wesentlich verändert und keine berechtigten Interessen des Fotografen verletzt werden.
3. Business- und gewerbliche Nutzung
Eine Nutzung der Fotografien zu gewerblichen, redaktionellen oder werblichen Zwecken bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Art, Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der Nutzung werden individuell geregelt.
4. Nennung des Fotografen
Bei einer gewerblichen Nutzung sind die Fotografien – soweit branchenüblich und technisch möglich – mit einer Urheberangabe, beispielsweise „Foto: Stefan Bröker – Stefans Point Of View“, zu versehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. RAW-Dateien
Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien oder sonstigen unbearbeiteten Originaldateien besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6. Eigenwerbung
Der Fotograf verwendet Fotografien ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Personen bzw. des Auftraggebers für Eigenwerbung, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, Printmedien, Ausstellungen oder sonstigen Werbemaßnahmen.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
IV. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – in Euro.
Der Fotograf ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2. Reservierungsgebühr
Für Hochzeitsreportagen gelten die besonderen Regelungen gemäß Abschnitt VIII dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sofern eine Reservierungsgebühr vereinbart wurde, dient diese der verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins und wird bei Durchführung des Auftrags vollständig auf das vereinbarte Honorar angerechnet.
3. Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
Hierzu zählen insbesondere
• Verlängerungen der Begleitzeit,
• zusätzliche Shootings,
• besondere Bildbearbeitungen,
• Anfahrten außerhalb der vereinbarten Entfernung,
• Reise- und Übernachtungskosten sowie
• sonstige individuell beauftragte Leistungen.
4. Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Der Fotograf ist berechtigt, die Übergabe der fertigen Fotografien bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
5. Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Fotograf ist berechtigt, Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Ansprüche geltend zu machen.
V. Durchführung des Auftrags
1. Fotografischer Stil
Der Auftraggeber kennt den fotografischen Stil des Fotografen anhand seines Portfolios sowie der auf der Website und in sozialen Medien veröffentlichten Arbeiten und beauftragt den Fotografen bewusst aufgrund dieses Bildstils.
Die Bildgestaltung, Perspektive, Lichtführung, Farbgebung, Bildkomposition sowie die künstlerische Bildbearbeitung liegen im kreativen Gestaltungsspielraum des Fotografen. Unterschiedliche persönliche Vorstellungen oder Geschmacksauffassungen stellen keinen Mangel der erbrachten Leistung dar.
2. Durchführung der fotografischen Begleitung
Der Fotograf erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt, Professionalität und nach bestem Wissen und Gewissen.
Da insbesondere Reportagen, Hochzeiten und Veranstaltungen von spontanen Situationen leben, kann keine Garantie für bestimmte Motive, Bildideen oder einzelne Personen übernommen werden.
Der Fotograf bemüht sich, alle wesentlichen Programmpunkte und emotionalen Momente des vereinbarten Auftrags festzuhalten.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den Fotografen bei der Durchführung des Auftrags im zumutbaren Umfang.
Insbesondere sorgt der Auftraggeber dafür,
• dass notwendige Genehmigungen für Fotoaufnahmen vorliegen,
• dass gewünschte Gruppenbilder innerhalb eines angemessenen Zeitfensters möglich sind,
• dass wichtige Programmpunkte rechtzeitig mitgeteilt werden,
• dass dem Fotografen uneingeschränkter Zugang zu den vereinbarten Aufnahmeorten gewährt wird.
Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Fotografen.
4. Einfluss äußerer Umstände
Die Qualität und der Umfang der fotografischen Leistungen können durch Umstände beeinflusst werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen liegen.
Hierzu gehören insbesondere
• Wetterbedingungen,
• schlechte oder wechselnde Lichtverhältnisse,
• kurzfristige Änderungen des Zeitplans,
• Verzögerungen im Veranstaltungsablauf,
• Fotografierverbote,
• Einschränkungen durch Veranstalter, Behörden oder Locations,
• technische oder organisatorische Vorgaben der jeweiligen Veranstaltungsorte.
Diese Umstände stellen keinen Mangel der fotografischen Leistung dar.
5. Weitere Fotografen und Gäste
Private Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste sind selbstverständlich willkommen.
Der Fotograf übernimmt jedoch keine Verantwortung für verpasste Motive oder Qualitätseinbußen, die dadurch entstehen, dass Gäste, Videografen oder andere Dienstleister den Aufnahmebereich blockieren oder Anweisungen des Fotografen nicht befolgen.
6. Pünktlichkeit
Der Fotograf erscheint rechtzeitig zum vereinbarten Termin.
Sollte sich der Beginn der fotografischen Begleitung aufgrund von Umständen verzögern, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, verlängert sich die vereinbarte Begleitzeit hierdurch grundsätzlich nicht.
Eine Verlängerung erfolgt ausschließlich nach individueller Vereinbarung.
VI. Bildbearbeitung, Lieferung und Archivierung
1. Bildauswahl
Die Auswahl der dem Auftraggeber übergebenen Fotografien erfolgt ausschließlich durch den Fotografen.
Nicht ausgewählte Aufnahmen, insbesondere Testaufnahmen, Doppelungen, technisch fehlerhafte Bilder, Fehlbelichtungen, unscharfe Aufnahmen oder Bilder mit geschlossenen Augen gehören nicht zum Leistungsumfang.
Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während des Auftrags entstandenen Aufnahmen besteht nicht.
2. Bildbearbeitung
Alle übergebenen Fotografien werden professionell bearbeitet.
Hierzu gehören insbesondere
• Farbkorrekturen,
• Belichtungskorrekturen,
• Kontrast- und Weißabgleich,
• Bildzuschnitt,
• Schärfung,
• objektivbedingte Korrekturen,
• kleinere Retuschen sowie
• weitere Optimierungen zur Verbesserung der Bildqualität.
Der Fotograf setzt hierbei moderne Bildbearbeitungswerkzeuge ein. Hierzu können auch KI-gestützte Funktionen gehören, sofern diese ausschließlich der technischen oder gestalterischen Optimierung der Fotografien dienen. Die dokumentarische Aussage sowie der Charakter der Aufnahme werden dadurch nicht verändert.
Aufwendige Beauty-Retuschen, Composings oder umfangreiche Bildmanipulationen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3. Lieferung
Die Auslieferung erfolgt in der Regel über eine passwortgeschützte Online-Galerie.
Sofern vertraglich vereinbart, können zusätzliche Lieferformen wie USB-Datenträger oder hochwertige Fotoabzüge Bestandteil des Leistungsumfangs sein.
Die fertigen Fotografien werden – sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde – spätestens innerhalb von vier Wochen nach dem Auftrag bereitgestellt.
Der Fotograf ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen oder dem Auftraggeber bereits vor Fertigstellung der vollständigen Galerie eine Auswahl einzelner Bilder zur Verfügung zu stellen.
4. Online-Galerie
Die Online-Galerie dient der Ansicht, dem Download sowie der Weitergabe an Familienangehörige und Gäste.
Die Galerie bleibt mindestens sechs Monate nach Bereitstellung online verfügbar. Danach kann sie ohne vorherige Ankündigung gelöscht werden.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die bereitgestellten Fotografien rechtzeitig herunterzuladen und zu sichern.
5. Archivierung
Der Fotograf archiviert die bearbeiteten Bilddaten grundsätzlich für mindestens zwei Jahre nach Übergabe. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf weitere Speicherung oder erneute Bereitstellung. Eine dauerhafte Archivierung wird ausdrücklich nicht geschuldet.
VII. Krankheit, Ausfall und höhere Gewalt
1. Ausfall des Fotografen
Kann der Fotograf den Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchführen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.
Der Fotograf bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen, bei Bedarf einen geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln.
Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfotografen besteht jedoch nicht.
2. Erstattung
Kann der Auftrag aufgrund eines vom Fotografen zu vertretenden Ausfalls nicht durchgeführt werden und kommt auch keine einvernehmliche Ersatzlösung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg, Terrorereignisse oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen liegen.
Kann der Auftrag aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, bemühen sich beide Vertragsparteien zunächst um eine gemeinsame Lösung, insbesondere um eine Terminverschiebung, sofern dies möglich und zumutbar ist.
Schadensersatzansprüche wegen der Nichtdurchführung aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
VIII. Besondere Regelungen für Hochzeitsreportagen
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Hochzeitsreportagen sowie die damit unmittelbar verbundenen Leistungen (z. B. Save-the-Date- oder After-Wedding-Shootings), soweit diese Bestandteil des Vertrages sind.
1. Terminreservierung
Mit Abschluss des Vertrages wird der vereinbarte Hochzeitstermin verbindlich und ausschließlich für den Auftraggeber reserviert.
Da Hochzeiten in der Regel langfristig geplant werden und der Fotograf bewusst nur eine begrenzte Anzahl an Hochzeitsreportagen pro Jahr begleitet, können nach Vertragsabschluss weitere Anfragen für denselben Termin regelmäßig nicht mehr angenommen werden.
2. Reservierungsgebühr
Für die verbindliche Reservierung des Hochzeitstermins wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 150,00 € erhoben.
Diese deckt insbesondere den Aufwand für
• persönliche Beratung,
• Vorbereitung und Vertragsgestaltung,
• Terminreservierung,
• organisatorische und administrative Tätigkeiten
ab.
Bei Durchführung des Auftrags wird die Reservierungsgebühr vollständig auf das vereinbarte Gesamthonorar angerechnet.
3. Terminverschiebung
Sollte der Auftraggeber den Hochzeitstermin verschieben müssen, bemühen sich beide Vertragsparteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung.
Kann der Fotograf den neuen Termin übernehmen, wird der Vertrag grundsätzlich auf den Ersatztermin übertragen.
Ein Anspruch auf Durchführung am Ersatztermin besteht jedoch nicht.
Ist der Fotograf am Ersatztermin bereits anderweitig verpflichtet oder stehen sonstige wichtige Gründe entgegen, gilt die Terminverschiebung als Stornierung gemäß Ziffer VIII.4.
4. Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit in Textform (§ 126b BGB) stornieren.
Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschalierte Ausfallvergütungen vereinbart:
• innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss: ausschließlich die Reservierungsgebühr in Höhe von 150,00 €
• bis 180 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 15 % des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch die Reservierungsgebühr
• 179 bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 % des vereinbarten Honorars
• 89 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Honorars
• 29 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 % des vereinbarten Honorars
• weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 90 % des vereinbarten Honorars
• am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
Die bereits geleistete Reservierungsgebühr wird auf die jeweilige Ausfallvergütung angerechnet.
Bereits entstandene und nachweisbare Fremdkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Genehmigungs- oder sonstige im Zusammenhang mit dem Auftrag angefallene Kosten, sind unabhängig hiervon vollständig zu erstatten.
Kann der reservierte Hochzeitstermin nach der Stornierung vollständig anderweitig vergeben werden, werden ersparte Aufwendungen sowie die durch die Ersatzbuchung erzielten Einnahmen auf die Ausfallvergütung angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Ablauf am Hochzeitstag
Der Fotograf begleitet die Hochzeit im vereinbarten zeitlichen Umfang.
Verlängerungen der fotografischen Begleitung sind – sofern terminlich möglich – auch am Veranstaltungstag möglich und werden nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste berechnet.
Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt der Fotograf, Gruppenbilder sowie das Paarshooting gemeinsam mit dem Auftraggeber bereits im Vorfeld zeitlich zu planen.
6. Verpflegung
Bei einer vereinbarten fotografischen Begleitung von vier Stunden oder mehr stellt der Auftraggeber dem Fotografen und ggf. der Styling Assistenz während der Veranstaltung alkoholfreie Getränke sowie eine angemessene Mahlzeit zur Verfügung.
Dies dient ausschließlich dazu, die fotografische Begleitung ohne längere Unterbrechungen fortsetzen zu können.
IX. Haftung
1. Allgemeine Haftung
Der Fotograf haftet für Schäden ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
2. Technische Defekte
Der Fotograf arbeitet mit professioneller Kamera- und Speichersystemtechnik und trifft angemessene Maßnahmen zur Datensicherung.
Trotz größtmöglicher Sorgfalt können technische Defekte oder Datenverluste in Ausnahmefällen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Eine Haftung für den vollständigen Verlust von Bilddaten besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
3. Einschränkungen während des Auftrags
Der Fotograf haftet nicht für Leistungseinschränkungen, die durch Dritte oder durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden.
Hierzu zählen insbesondere:
• Einschränkungen durch Veranstalter oder Locations,
• Fotografierverbote,
• Behinderungen durch Gäste oder andere Dienstleister,
• ungünstige Wetter- oder Lichtverhältnisse,
• kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsablaufs.
4. Farbabweichungen
Geringfügige Farbabweichungen zwischen verschiedenen Bildschirmen, Monitoren, Smartphones, Tablets oder Fotoabzügen stellen keinen Mangel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche.
X. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Fotografen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
XI. Schlussbestimmungen
1. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
2. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.
3. Textform
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Textform vorgesehen ist, genügt hierfür insbesondere die Übermittlung per E-Mail.
Stand : Juli 2026
